Billiger-Telefonieren.de Impressum
Alt 24.12.2010, 10:17   #1 (Permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.12.2010
Beiträge: 2
Standard Wohnsitz

Hallo

Ich (Schweitzer-Bürger) habe mir in Deutschland einen Surf-Stick von Fronic gekauft. Nun kann ich mich nicht registrieren, da ich keinen Wohnsitz in Deutschland habe.
Meine Frage ist das bei jedem Anbieter so, oder nur bei Fronic ?

Gross Robert
womo ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 24.12.2010, 14:16   #2 (Permalink)
spammemad
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo womo,

das ist bei allen deutschen Anbietern so, eine Registrierung ist für jede Telefonnummer gesetzlich vorgeschrieben.

Du musst einen Bekannten mit Wohnsitz in Deutschland bitten, einen mobilen Anschluss auf seinen Namen zu registrieren, damit Du die Angebote von deutschen Providern nutzen kannst.

FG
  Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 25.12.2010, 09:43   #3 (Permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.12.2010
Beiträge: 2
Standard

Hallo spammemad

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Wenn ein Bekannter von mir mit Wohnsitz in Deutschland mit der Registrierung einverstanden ist, muss er das von Deutschland aus machen, oder kann ich das auch aus der Schweiz ?

Kann er meine E-Mail Adresse angeben ?

Gruss Robert
womo ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 25.12.2010, 12:10   #4 (Permalink)
spammemad
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Robert,

Zitat:
Zitat von womo Beitrag anzeigen
Wenn ein Bekannter von mir mit Wohnsitz in Deutschland mit der Registrierung einverstanden ist, muss er das von Deutschland aus machen, oder kann ich das auch aus der Schweiz ?
in den Registrierungsformularen wird die Personalausweisnummer und die Unterschrift des Antragstellers verlangt. Es ist voraussichtlich egal, wo der Antragsteller unterschreibt, aber natürlich kann nur er selbst unterschreiben. Ob er das in der Schweiz oder in Deutschland unterschreibt, ist egal. Aber wenn eine Urkunde unecht ist, weil sie nicht von demjenigen stammt, der in ihr als Aussteller bezeichnet ist, ist der Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt (§ 267 StGB). Du kannst das also, egal von wo aus, nicht machen.

Zitat:
Kann er meine E-Mail Adresse angeben ?
Einige Anbieter fragen gar nicht nach einer E-Mail-Adresse und bei den anderen ist die Angabe meines Wissens freiwillig. Darum kann man da wohl angeben, was man will. Und man könnte notfalls auch einen extra E-Mail Account bei einem der vielen Freemailer neu anlegen. Die Provider sind ja immer ganz entzückt, wenn sie ihre Werbung irgendwo hin schicken können ...

FG
  Mit Zitat antworten An Facebook senden
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks sind an
PingBacks sind an
RefBacks sind an


Alle Tarif- und Preisangaben brutto. Trotz sorgfältiger Erstellung kann für die Richtigkeit keine Haftung übernommen werden.
Beachten Sie Preise und AGB der Anbieter. Alle Angaben ohne Gewähr.