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Alt 11.01.2011, 17:55   #31 (Permalink)
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Hallo,

ich habe das Schreiben jetzt dahingehend modifiziert, dass ich

A) einen alternativen Rechnungsbetrag als Option erkläre, und
B) die zu verwechselnde Call-by-Call Vorwahl verändert habe in eine Vorwahl ohne Ansage (01047)

Was haltet ihr davon? Kann man das so wegschicken, oder gibt es in diesem Schreiben rechtliche "Schlupflöcher"?
(Änderungen in rot):

Zitat:
Zustellung per Einschreiben mit Rückschein
Anfechtung wegen Irrtum nach § 119 BGB


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihre Rechnung für den Zeitraum 1.12.2010 – 8.12.2010, mit DTAG-Rechnungsnummer XXX, in der Sie einen Betrag von 84,79 Euro für Telekommunikationsdienstleistungen via Netzbetreiberkennzahl 01040 verlangen.

Hiermit fechte ich die zugrundeliegenden Verträge für Telekommunikationsdienstleistungen via Netzbetreiberkennzahl 01040 wegen Irrtum gemäß § 119 BGB an.

Ich wollte eigentlich Dienstleistungen via 01047 erhalten, die jeweiligen Erklärungen habe ich irrtümlich abgegeben. Ich habe mich offenkundig verwählt oder die Netzbetreiberkennzahlen verwechselt.

Ich bin daher nach § 119 BGB berechtigt, meine diesbezüglichen Willenserklärungen anzufechten. Diese Anfechtung erfolgt auch gemäß § 121 BGB unverzüglich.

Da die Verträge aufgrund der Anfechtung nach § 142 BGB als von Anfang an nichtig anzusehen sind, sind Sie nicht berechtigt, Forderungen daraus gegen mich geltend zu machen.

Ich fordere Sie deswegen auf, mir gegenüber schriftlich zu erklären, dass Sie diese Forderung der Rechnung mit der DTAG-Rechnungsnummer XXX für den Zeitraum 1.12.2010 – 8.12.2010 nicht weiter geltend machen oder einen alternativen Rechnungsbetrag zu akzeptieren.

Den alternativen Rechnungsbetrag berechne ich wie folgt:
Ich lege für den Abrechnungszeitraum vom 1.12.2010 – 8.12.2010 einen marktüblichen Minutenpreis von 3 Cent/Minute für USA-Telefonate fest (vgl. Billiger-Telefonieren - Der Tarifvergleich für Telefontarife), wodurch sich für die durch sie geführten Gespräche ein Rechnungsbetrag von 3,03 EUR ergibt.
Bitte teilen Sie mir mit, auf welches Konto ich diesen alternativen Rechnungsbetrag überweisen kann.

Mit freundlichen Grüßen
duffy6 ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 11.01.2011, 20:47   #32 (Permalink)
spammemad
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Es ist (zumindest) moralisch sehr fragwürdig, wenn man jeweils einen Ablauf beschreibt, wie er gerade vorteilhaft erscheint. Außerdem ist es wohl höchstens zweitrangig, ob ein potenzieller Anbieter eine Tarifansage bietet oder nicht. Ventelo wird sowieso behaupten, dass man sich bei der Wahl ihrer 01040 ja gar nicht irren kann. Das gehört nun einmal zu so einem Geschäftsmodell.

Man muss unter Umständen nach einer Anfechtung Schadenersatz leisten - das ist aber etwas vollkommen anderes als alternativ die Begleichung eines viel geringeren Rechnungsbetrages anzubieten. Die Aufforderung, eventuell einen alternativen Rechnungsbetrag zu akzeptieren, ist rechtlich vollkommen unverbindlich. Das ist darum kein Schlupfloch, sondern ein offenes Scheunentor. Auf so etwas wird sich kein Anbieter je einlassen, keine Firma verzichtet freiwillig auf Einnahmen.

Neben Schlupflöchern gibt es manchmal auch Fußangeln: Anfechtungen nach § 119 BGB müssen unverzüglich (das heißt hier innerhalb von zwei Wochen), nachdem man von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat, erfolgen.

Wenn man gemäß § 45i TKG innerhalb von acht Wochen das Verbindungsaufkommen beanstandet und ein Prüfprotokoll anfordert (01011 und 010011(Ventelo)???? - 4. Absatz), oder einfach einen Irrtum konstruiert, kann man theoretisch gegen jede Telefonrechnung angehen - auch bei gerechtfertigten Forderungen. Aber auch abgesehen davon, ob eine Beanstandung dann womöglich verwerflich wäre, sollte man dabei sehr gewissenhaft vorgehen.

FG
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Alt 12.01.2011, 21:04   #33 (Permalink)
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Beiträge: 247
Standard Bedenken ?

Zitat:
Zitat von spammemad Beitrag anzeigen
Es ist (zumindest) moralisch sehr fragwürdig, wenn man jeweils einen Ablauf beschreibt, .....
MORALISCHE Bedenken? Hat VENTELO irgendetwas von MORAL in ihren AGBs? Oder in ihrer Geschäftspolitik?

Sie nutzen jeden (gesetzlichen) Spielraum gnadenlos aus und zocken die Menschen ab. Meist Menschen, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen und nicht glauben, was in Deutschland so alles legal ist.

Ich habe gerade wieder so einen Fall. Meine Angestelle (aus Litauen) wollte mir erklären, dass meine Auslandsflat (1.000 Minuten im Monat für 9,99 EUR) viel zu teuer sei. Ihre Freundin hätte ihr gesagt, sie solle die 010XX vorwählen - viel billiger.
4,5 Ct. je Minute! Und was sind schon 1.000 Minuten im Monat? Eine halbe Stunde telefonieren pro Tag mit der Heimat.

Nene. Ich habe da keine Bedenken - schon gar keine moralischen.
Bei den Abzockern würde ich vor Gericht jeden Meineid schwören.

Was hier passiert, sind eh nur Nadelstiche. Die Meisten zahlen eh ohne Widerspruch.

Gruß
Peter
Sharon Beder: "The idea that governments should protect citizens against the excesses of free enterprise has been replaced with the idea that government should protect business activities against the excesses of democratic regulation."
In diesem Sinne sind meine Beiträge auch keine RECHTSBERATUNG im Sinne des RBerG sondern geben lediglich meine persönliche Meinung und meine Erfahrungen wieder
:-P
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01040, abzocke, ventelo gmbh

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