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#31 (Permalink) | |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 05.01.2011
Beiträge: 4
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Hallo,
ich habe das Schreiben jetzt dahingehend modifiziert, dass ich A) einen alternativen Rechnungsbetrag als Option erkläre, und B) die zu verwechselnde Call-by-Call Vorwahl verändert habe in eine Vorwahl ohne Ansage (01047) Was haltet ihr davon? Kann man das so wegschicken, oder gibt es in diesem Schreiben rechtliche "Schlupflöcher"? (Änderungen in rot): Zitat:
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#32 (Permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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Es ist (zumindest) moralisch sehr fragwürdig, wenn man jeweils einen Ablauf beschreibt, wie er gerade vorteilhaft erscheint. Außerdem ist es wohl höchstens zweitrangig, ob ein potenzieller Anbieter eine Tarifansage bietet oder nicht. Ventelo wird sowieso behaupten, dass man sich bei der Wahl ihrer 01040 ja gar nicht irren kann. Das gehört nun einmal zu so einem Geschäftsmodell.
Man muss unter Umständen nach einer Anfechtung Schadenersatz leisten - das ist aber etwas vollkommen anderes als alternativ die Begleichung eines viel geringeren Rechnungsbetrages anzubieten. Die Aufforderung, eventuell einen alternativen Rechnungsbetrag zu akzeptieren, ist rechtlich vollkommen unverbindlich. Das ist darum kein Schlupfloch, sondern ein offenes Scheunentor. Auf so etwas wird sich kein Anbieter je einlassen, keine Firma verzichtet freiwillig auf Einnahmen. Neben Schlupflöchern gibt es manchmal auch Fußangeln: Anfechtungen nach § 119 BGB müssen unverzüglich (das heißt hier innerhalb von zwei Wochen), nachdem man von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat, erfolgen. Wenn man gemäß § 45i TKG innerhalb von acht Wochen das Verbindungsaufkommen beanstandet und ein Prüfprotokoll anfordert (01011 und 010011(Ventelo)???? - 4. Absatz), oder einfach einen Irrtum konstruiert, kann man theoretisch gegen jede Telefonrechnung angehen - auch bei gerechtfertigten Forderungen. Aber auch abgesehen davon, ob eine Beanstandung dann womöglich verwerflich wäre, sollte man dabei sehr gewissenhaft vorgehen. FG |
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#33 (Permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 247
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Zitat:
Sie nutzen jeden (gesetzlichen) Spielraum gnadenlos aus und zocken die Menschen ab. Meist Menschen, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen und nicht glauben, was in Deutschland so alles legal ist. Ich habe gerade wieder so einen Fall. Meine Angestelle (aus Litauen) wollte mir erklären, dass meine Auslandsflat (1.000 Minuten im Monat für 9,99 EUR) viel zu teuer sei. Ihre Freundin hätte ihr gesagt, sie solle die 010XX vorwählen - viel billiger. 4,5 Ct. je Minute! Und was sind schon 1.000 Minuten im Monat? Eine halbe Stunde telefonieren pro Tag mit der Heimat. Nene. Ich habe da keine Bedenken - schon gar keine moralischen. Bei den Abzockern würde ich vor Gericht jeden Meineid schwören. Was hier passiert, sind eh nur Nadelstiche. Die Meisten zahlen eh ohne Widerspruch. Gruß Peter
Sharon Beder: "The idea that governments should protect citizens against the excesses of free enterprise has been replaced with the idea that government should protect business activities against the excesses of democratic regulation."
In diesem Sinne sind meine Beiträge auch keine RECHTSBERATUNG im Sinne des RBerG sondern geben lediglich meine persönliche Meinung und meine Erfahrungen wieder :-P |
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| 01040, abzocke, ventelo gmbh |
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