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#1 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 2
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Weiternutzung des Telefonanschlusses nach Umzug !? Habe folgendes Problem:
Ich ziehe zum 01.08. um. Mein Providervertrag läuft noch bis zum 01.10. Ich will an der neuen Adresse einen neuen Provider,brauche aber meine alte Telefonnummer. Der alte Provider will bei Umzug mir eine 2 jahres Verlängerung aufdrücken.Ich will daher kündigen und die verbleibenden 2 Monate bis zum Providerwechsel mit einer Rufumleitung,die ich beim Provider schalte,überbrücken. 1. Es wurde mir jedoch gesagt,dass wenn der Nachmieter die APL nutzt/belegt die Rufumleitung nicht mehr funktiioniert. Stimmt das ? (In der Wohnung waren vom Vormieter 3 ISDN Anschlüsse verschiedener Provider, die Kabel liegen noch) 2. Kann ich irgendwie verhindern, das der Nachmieter die APL meines Providers nutzt und stattdessen die noch vorhandenen 2 Kabel/ISDN Anschlüsse nutzt ? Viele Grüsse |
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#2 (Permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Sandra,
der Nachmieter kann/darf den Abschlusspunkt gar nicht nutzen, wenn Du für dessen Nutzung weiterhin (oder halt diese zwei Monate) einen Vertrag abgeschlossen hast. Wenn aus dem genannten Grund eine Rufumleitung nicht funktionieren sollte, hätte Dein Provider ein Problem. Lass Dich nicht einschüchtern oder verunsichern. Freundliche Grüße |
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#3 (Permalink) | |
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Benutzer
Registriert seit: 24.07.2010
Beiträge: 34
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Zitat:
Der bisherige Anbieter kann trotz bestehendem Vertragsverhältnis den APL freigeben und den Vertrag mit dem Kunden weiterführen. Dieser ist aktiv zwar kaum noch zu nutzen, für die Telefonnummer kann jedoch eine Rufumleitung im Netz eingerichtet werden. Dieses muss beim aktuellen Anbieter beauftragt werden. Bezüglich der Vertragsverlängerung um 24 Monate gibt es gerade ein aktuelles Urteil vom Amtsgericht Lahr. Demnach darf sich bei Umzug der Vertrag nicht verlängern: Urteil - Telekommunikationskunden können bei Umzug bestehenden Vertrag mitnehmen Gruß Ernie |
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#4 (Permalink) | ||||
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Außerdem hat der Provider die Einrichtung einer Rufweiterleitung bereits vertraglich zugesichert. Nun kann er diese Leistung nicht mit der Begründung verweigern, dass die vertraglich zugesicherten Nutzungsrechte für diesen Telefonanschluss jemand anderem eingeräumt werden. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Meines Erachtens stellt sich diese Frage aber gar nicht - das wollte ich mit meinem vorangegangenen Beitrag zum Ausdruck bringen. Der Provider hat gefälligst selbst dafür Sorge zu tragen, dass die Rufumleitung wie gewünscht stattfinden kann. Andernfalls würde ich auch (wie in dem verlinkten Urteil) fristlos kündigen, weil der Provider dann seine vertraglichen Pflichten verletzen würde. Welche Erfogsaussichten eine Klage bietet, steht hier gar nicht zur Diskussion. Weil die alte Rufnummer ohne Unterbrechung erreichbar bleiben soll. Freundliche Grüße |
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#5 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 2
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Danke, danke , danke für eure Antworten !!!!! Werde jetzt die Rufumleitung intern beim Anbieter vor dem Auszug schalten und dann hoffen dass die Rufumleitung bestehen bleibt, bis zum Provider wechsel. Danke auch für den Hinweis mit dem Amtsgerichtsurteil. Aber das Problem ist,wenn die Nummer nicxht freigegeben wird, verursacht dies einen riesigen Stress und ausserdem werden vielleicht die Lobbyisten beim Landgericht oder BGH die Entscheidung wieder kippen. Schliesslich praktizieren die Anbieter diese Erpresseraktion schon seit Jahren ( auch die Telekom) Viele Grüsse
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