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Alt 29.04.2011, 04:57   #1 (Permalink)
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Weiternutzung des Telefonanschlusses nach Umzug !? Habe folgendes Problem:


Ich ziehe zum 01.08. um. Mein Providervertrag läuft noch bis zum 01.10.
Ich will an der neuen Adresse einen neuen Provider,brauche aber meine alte Telefonnummer. Der alte Provider will bei Umzug mir eine 2 jahres Verlängerung aufdrücken.Ich will daher kündigen und die verbleibenden 2 Monate bis zum Providerwechsel mit einer Rufumleitung,die ich beim Provider schalte,überbrücken.

1. Es wurde mir jedoch gesagt,dass wenn der Nachmieter die APL nutzt/belegt die Rufumleitung nicht mehr funktiioniert. Stimmt das ? (In der Wohnung waren vom Vormieter 3 ISDN Anschlüsse verschiedener Provider, die Kabel liegen noch)

2. Kann ich irgendwie verhindern, das der Nachmieter die APL meines Providers nutzt und stattdessen die noch vorhandenen 2 Kabel/ISDN Anschlüsse nutzt ?



Viele Grüsse
sandrawilson ist offline   Mit Zitat antworten An Facebook senden
Alt 29.04.2011, 08:30   #2 (Permalink)
spammemad
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Hallo Sandra,

der Nachmieter kann/darf den Abschlusspunkt gar nicht nutzen, wenn Du für dessen Nutzung weiterhin (oder halt diese zwei Monate) einen Vertrag abgeschlossen hast.

Wenn aus dem genannten Grund eine Rufumleitung nicht funktionieren sollte, hätte Dein Provider ein Problem. Lass Dich nicht einschüchtern oder verunsichern.

Freundliche Grüße
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Alt 29.04.2011, 08:46   #3 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von spammemad Beitrag anzeigen
der Nachmieter kann/darf den Abschlusspunkt gar nicht nutzen, wenn Du für dessen Nutzung weiterhin (oder halt diese zwei Monate) einen Vertrag abgeschlossen hast.
Diese Aussage ist Blödsinn. Mit dem Auszug aus der Wohnung muss der aktuelle Mieter auch den APL für den Nachmieter freigeben. Das kann sonst teuer werden, sprich Schadensersatzforderung durch den Nachmieter!

Der bisherige Anbieter kann trotz bestehendem Vertragsverhältnis den APL freigeben und den Vertrag mit dem Kunden weiterführen. Dieser ist aktiv zwar kaum noch zu nutzen, für die Telefonnummer kann jedoch eine Rufumleitung im Netz eingerichtet werden. Dieses muss beim aktuellen Anbieter beauftragt werden.

Bezüglich der Vertragsverlängerung um 24 Monate gibt es gerade ein aktuelles Urteil vom Amtsgericht Lahr. Demnach darf sich bei Umzug der Vertrag nicht verlängern: Urteil - Telekommunikationskunden können bei Umzug bestehenden Vertrag mitnehmen

Gruß Ernie
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Alt 29.04.2011, 13:10   #4 (Permalink)
spammemad
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Zitat:
Zitat von Ernie Beitrag anzeigen
Mit dem Auszug aus der Wohnung muss der aktuelle Mieter auch den APL für den Nachmieter freigeben.
Nein. Mieter können einen Telefonanschluss nicht blockieren und folglich auch nicht freigeben, sondern nur Telekommunikationsdiensteanbieter. Auf die Nutzbarkeit und sogar die Verfügbarkeit von beliebigen Anschlusspunkten haben die Mieter keinen Einfluss. Vor, während und nach einem Mietverhältnis.

Außerdem hat der Provider die Einrichtung einer Rufweiterleitung bereits vertraglich zugesichert. Nun kann er diese Leistung nicht mit der Begründung verweigern, dass die vertraglich zugesicherten Nutzungsrechte für diesen Telefonanschluss jemand anderem eingeräumt werden.

Zitat:
Das kann sonst teuer werden, sprich Schadensersatzforderung durch den Nachmieter!
Nein. Es ist hier schon fraglich, ob es überhaupt eine Anspruchsgrundlage gäbe. Und dann wäre gegenüber dem Nachmieter erst einmal der Vermieter der Beklagte, weil zwischen den Mietern in aller Regel keine Verträge geschlossen werden. Wenn dem Nachmieter dann ein Schadenersatz zugesprochen würde, könnte der Vermieter seinerseits den Vormieter belangen - aber das ist alles höchst unwahrscheinlich. Und dem Provider würde dann wahrscheinlich sofort der Streit verkündet und dann schließt sich der Kreis. Letzlich ist der Provider verantwortlich. Für den könnte das eventuell teuer werden. Aber das interessiert die in der Praxis meist gar nicht, weil sie nur äußerst selten belangt werden.

Zitat:
Der bisherige Anbieter kann trotz bestehendem Vertragsverhältnis den APL freigeben und den Vertrag mit dem Kunden weiterführen. Dieser ist aktiv zwar kaum noch zu nutzen, für die Telefonnummer kann jedoch eine Rufumleitung im Netz eingerichtet werden. Dieses muss beim aktuellen Anbieter beauftragt werden.
Das ist offenkundig laut dem ersten Beitrag alles bereits bekannt. Leider sieht der aktuelle Anbieter das allerdings geringfügig anders ...

Zitat:
Bezüglich der Vertragsverlängerung um 24 Monate gibt es gerade ein aktuelles Urteil vom Amtsgericht Lahr. Demnach darf sich bei Umzug der Vertrag nicht verlängern: Urteil - Telekommunikationskunden können bei Umzug bestehenden Vertrag mitnehmen
Zum einen ist das zitierte Urteil von einem AG. An diese Entscheidung sind andere Richter nicht gebunden. Zum anderen war die Frage, ob man die hier nachteilige Nutzung eines speziellen Telefonanschlusses durch den Nachmieter verhindern kann.

Meines Erachtens stellt sich diese Frage aber gar nicht - das wollte ich mit meinem vorangegangenen Beitrag zum Ausdruck bringen. Der Provider hat gefälligst selbst dafür Sorge zu tragen, dass die Rufumleitung wie gewünscht stattfinden kann. Andernfalls würde ich auch (wie in dem verlinkten Urteil) fristlos kündigen, weil der Provider dann seine vertraglichen Pflichten verletzen würde.

Welche Erfogsaussichten eine Klage bietet, steht hier gar nicht zur Diskussion. Weil die alte Rufnummer ohne Unterbrechung erreichbar bleiben soll.

Freundliche Grüße
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Alt 30.04.2011, 08:04   #5 (Permalink)
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Danke, danke , danke für eure Antworten !!!!! Werde jetzt die Rufumleitung intern beim Anbieter vor dem Auszug schalten und dann hoffen dass die Rufumleitung bestehen bleibt, bis zum Provider wechsel. Danke auch für den Hinweis mit dem Amtsgerichtsurteil. Aber das Problem ist,wenn die Nummer nicxht freigegeben wird, verursacht dies einen riesigen Stress und ausserdem werden vielleicht die Lobbyisten beim Landgericht oder BGH die Entscheidung wieder kippen. Schliesslich praktizieren die Anbieter diese Erpresseraktion schon seit Jahren ( auch die Telekom) Viele Grüsse
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