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#41 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 30.08.2011
Beiträge: 11
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Hallo spammemad,
ja das wäre mal eine unkonventionelle Antwort ![]() Übrigens, der Beitrag von dem RA (mein geposteter link vom 3. Okt.) ist auf interessante Art und Weise aktualisiert worden! Man könnte auch daraus schließen, wer hier alles so mitliest... |
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#42 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 29.09.2011
Beiträge: 27
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Also, seit einem monat jetzt hab ich keine Antwort auf widerspruch von kube erhalten.
Ist es nicht so wenn sie innerhalb von 14 tagen auf widerspruch mit rückschein nicht reagiert haben, kann man das ganze als akzeptiert und erledigt ansehen? |
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#43 (Permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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hallo simka,
nein. So ist es nicht. Der übliche Drohmahndummfug kommt bestimmt noch. Es hat auch bei den anderen Betroffenen immer ca. einen Monat gedauert. Du musst deinen Ofen wohl noch ein paar Tage mit Zeitungspapier anmachen ... Freundliche Grüße |
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#44 (Permalink) | |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 09.11.2011
Beiträge: 1
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Zitat:
DTMI GmbH 09.11.2011 Aachner Straße 1253 50858 Köln Sehr geehrte Damen und Herren, ich vertrete ... Die Zahlung Ihrer Gebühren wird abgelehnt. Nach der gefestigten Rechtsprechung kann der Ersatz von Inkassokosten ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens gefordert werden. Ein Verzug der Mandantin lag aber nicht vor. Die Rechnung der Telekom, in der die Forderung der Firma Kube & Au GmbH enthalten war, als Kosten von Drittanbietern, datiert vom 26.9.2011. Der Zugang dieser Rechnung dürfte in analoger Anwendung des § 4 Abs. 2 VwZG am 28.9.2011 erfolgt sein. Ob die Telekom in dieser Rechnung eine Zahlungsfrist angegeben hat, dürfte unerheblich sein, denn die Telekom übernimmt mit der Rechnungsstellung für Drittanbieter lediglich ein Inkasso. Dies ergibt sich daraus, dass in den Mahnungen der Telekom die Kosten der Drittanbieter nicht mehr enthalten sind. Daraus folgt, dass die Telekom nicht die Vertretung Ihrer Mandantin für das Mahnverfahren übernommen hat. Zwar hat die Mandantin nicht in der vorgegebenen Frist gezahlt und ist damit gegenüber der Telekom gegenüber in Verzug geraten, nicht jedoch Ihrer Auftraggeberin. Dazu hätte es einer Vollmacht Ihrer Auftraggeberin für die Telekom bedurft. Dies hätte nachgewiesen werden müssen. Das ist aber nicht geschehen. Erst mit dem Zugang Ihres Schreibens vom 14.10.2011 und der darin gesetzten Zahlungsfrist vom 28.10.2011 wäre die Mandantin in Verzug geraten. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Mandantin aber bereits gezahlt. Interessant ist dabei, dass Ihr Schreiben vom 14.10.2011 der Mandantin erst am 27.10.2011 zuging. Bitte weisen Sie mir doch nach, wann das Schreiben in den Postgang gelangte. Das von Ihnen selbst durch Freistempler aufgedruckte Datum ist dabei nicht erheblich. Unabhängig von dem o. G. bestehen erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Einschaltung eines Inkasso, zumal zwischen der Forderung von1,89 € und die Inkassokosten ein krasses Missverhältnis besteht. Darauf hat die Mandantin im Schreiben vom 28.10.2011bereits selbst hingewiesen. MfG |
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#45 (Permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Adviser,
leckere Kostprobe. Aber die DTMI-ler sind gewissermaßen Kostverächter. Die sind bisher auch auf noch so einleuchtende Argumentationen nie weiter eingegangen. Und wofür auch - die wollen schließlich nicht diskutieren, sondern nur Geld einnehmen. Es ist meines Erachtens vollkommen sinnlos, an die Papier und Porto zu verschwenden. Nebenher: Die Zahlungsfrist der über die Telekom erhobenen Forderung wird auch durch die AGB des Anbieters bestimmt. Und dort steht auch immer, dass die Zahlungsfrist 10 Tage nach Zugang der Rechnung beträgt. Freundliche Grüße |
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#46 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 19.11.2011
Beiträge: 2
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Hallo,
ich hab jetzt vor Gericht verloren, das Verfahren ist ohne Gerichtsverfahren abgelaufen. Der Richter hat einfach entschieden ohne mich gehört zu haben. Ich soll jetzt über 250 Euro zahlen wegen eigentlich nur 43 cent. Kann ich trotzdem Einspruch einlegen? Im Urteil steht das man das nicht kann. Kennt jemand preisgünstigen Anwalt ? Danke im voraus S.E. |
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#47 (Permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 340
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Zitat:
Hier scheinen einige Versäumnisse deinerseits vorzuliegen. Bevor ein Urteil "gesprochen" wird, gibt es eine Klageschrift, die Dir mit Sicherheit zugestellt wurde. Da hättest Du Gelegenheit gehabt, auf diese Klageschrift zu erwidern - ohne Anwalt. Z.B.: "Ich beantrage, die Klage abzuweisen, weil......" Grundsätzlich müsstest Du jetzt zuerst gegen die Nichtzulassung der Berufung (oder Revision? Was steht im Urteil?) klagen - und gewinnen! Glaube kaum, dass du einen Rechtsanwalt findest, der auf Grund des geringen Streitwertes bereit ist, sich der Sache anzunehmen - wenn er nur nach Gebührenordnung abrechnen darf. Er würde das höchstens gegen eine freie Gebührenvereinbarung machen - meist auf Stundenbasis. Das muss aber dein Prozessgegner nicht zahlen - selbst wenn er verliert. Um aber mehr sagen zu können, müsste man das Urteil sehen. Vielleicht kannst du es (anonymisiert) ins Netz stellen oder Du schickst es mir mal per Email zu. Ich sehe wenig Chancen....leider.
BT hat's geschaft: Ich bin raus!
http://forum.billiger-telefonieren.de/telefonanbieter/388-01057-abzocke-8.html#post9998 Es wird keine öffentlichen Beiträge von mir mehr geben. Laufende "Verfahren" "betreue" ich gerne noch über die Email-Funktion. Alles Gute Peter |
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#48 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 19.11.2011
Beiträge: 2
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Hallo,
ich verstehe nicht das. In ganzen Forum steht ich muss nix machen und callbycall nicht bezahlen. Weil die Firmen nix machen. Ich habe an das Gericht geschrieben und Ausdruck von Forum beigelegt. Trotzdem musste ich nicht hingehen. Wo kann ich Urteil posten damit mir geholfen wird? Bekomme ich Hilfe von Billiger Telefonieren? Habe jetzt auch Mahnung von Ventelo bekommen, brauche echt Hilfe. Vielen Dank |
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#49 (Permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 340
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Kann es daran liegen, dass Du keinen deutschen Pass besitzt oder einen Migrationshintergrund hast?
Ganz bestimmt nicht! Es steht immer genau, was Du in welchem Fall machen kannst (und auch machen solltest!) Damit du eben keinen Prozess verlierst. CallBxCall musst du genauso bezahlen, wie die Milch, die du im Laden nebenan kaufst. Ausnahme: Du hast dich bei der CallByCall Vorwahl geirrt - wie es in diesem Thema beschrieben ist. Oder es liegt ein anderer Grund vor, weshalb der Anbieter keinen oder einen geringeren Anspruch hat. Dabei ist jeder Einzelfall für sich zu bewerten Doch - machen Sie, wie du soeben erfahren musstest - wenn sie Ihre Leistung erbracht haben und du keine gerichtsfesten Gründe hast, nicht zu bezahlen. Das Gericht interessiert keine Internetforen - nur das, was du beantragst. Und die Beweise, die du dazu vorlegst. Wundert mich jetzt nicht mehr Entweder hier als Bild oder PDF einstellen - oder irgendwo "hosten" und den Link posten. Oder mir mailen (Adresse in meinem Profil), dann schaue ich es mir an und stelle es ggfs. ein NEIN. Das ist ein Vergleichsportal - keine Anwaltskanzlei. Allenfalls bekommst du hier Tips von anderen Forenmitgliedern Hier in diesem Thema geht es ausschließlich um Ventelo und den Irrtum mit der 01011 und der 010011. Wenn du jetzt von denen schon Mahnungen bekommst, ist es schon zu spät. Zahl lieber, sonst verlierst du den nächsten Prozess. Würde mich nur interessieren, wer dich verklagt und gewonnen hat. Doch nicht Ventelo?
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#50 (Permalink) | |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 29.09.2011
Beiträge: 27
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Zitat:
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| 010091, abzocke, drohung, inkasso |
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