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#1 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 17.04.2011
Beiträge: 5
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Liebe Forumsfreunde,
wir haben mit der eigentlich sehr guten Billignummer 010018 nach Österreich telefonieren wollen. Leider erhielten wir keine Verbindung, nur knacken. Auf der Telefonrechnung fanden wir nachher, dass wir mit der Nummer 01018 verbunden waren und diese für 13 Sekunden 0,79 EURO in Rechnung stellte. Natürlich haben wir sofort Einspruch eingelegt und bei der TELEKOM das Storno der Rechnung verlangt. Nun verfolgt uns seit einem Jahr ein Inkassoinstitut mit allen möglichen Drohungen. Wir stehen auf dem Standpunkt: Keine Verbindung, keine Leistung, kein Entgelt. Wie sehen Sie diese Causa? Besten Dabk im voraus. Horatio
Die war meine subjektive Meinung.
Ihre Meinung würde mich aber sehr interessieren. Don't be evil Have a nice day Horatio Geändert von Horatio (17.04.2011 um 08:16 Uhr) |
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#2 (Permalink) |
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Administrator
Registriert seit: 13.03.2009
Beiträge: 604
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Hallo!
Wie du an diesem Thread sehen kannst, bei dem es um die Vorwahlen 01011 und 010011 geht, kannst du sehen, dass du nicht der einzige bist: 01011 und 010011(Ventelo)???? Ich hoffe, dass auch du dort hilfreiche Tipps findest. Gruß, Verena |
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#3 (Permalink) | |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 17.04.2011
Beiträge: 5
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Zitat:
danke bestens für den guten Hinweis. Mit der Bundesnetzagentur habe ich auch nicht die besten Erfahrungen, die schreiben zwar lange Erklärungen, machen aber nichts oder antworten schon mal gar nicht. Bei mir kommt noch dazu, dass ich ja gar keine Verbindung erhielt. Nach meiner Rechtsauffassung, kann also kein Vertrag entstanden sein, da keine Leistung. Wenn also keine Leistung, dann auch kein Entgelt. Ich werde vorerst nur noch die TELEKOM verwenden, da diese 2,9c/M verrechnet und die habe ich am Wickel wenn etwas nicht funktioniert. Man sollte diese Billignummern einfach alle boykottiren, dann ändert sich vielleicht etwas, ist doch eine Schweinerei was man da alles so liest. Wer meine Rechtsauffassung teilt, soll sich bitte melden!
Die war meine subjektive Meinung.
Ihre Meinung würde mich aber sehr interessieren. Don't be evil Have a nice day Horatio |
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#4 (Permalink) | |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 17.04.2011
Beiträge: 5
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Zitat:
Alles klar??
Die war meine subjektive Meinung.
Ihre Meinung würde mich aber sehr interessieren. Don't be evil Have a nice day Horatio |
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#5 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 17.04.2011
Beiträge: 5
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In einem anderen Forum habe ich nachfolgenden Text gefunden. Dies ist IMO eine gute methode gegen solche Abzocker vorzugehen.
Wichtig ist, dass Sie erstmal in Verzug gesetzt werden, denn dann müssen sie reagieren. Zitat Beginn: Der Gesetzestext gibt dazu das hier her: Zitat von § 16 TKV : Ergibt die technische Prüfung Mängel, die die beanstandete Entgeltermittlung beeinflußt haben könnten, wird widerleglich vermutet, daß die Verbindungsentgelte des Anbieters unrichtig ermittelt sind. Wenn die Forderung mit einer Einrede behaftet ist, hat der Verbindungsnetzbetreiber verschiedenes zu tun. Dazu gehört auch eine technische Prüfung nach § 16 TKV. Diese kann nicht vom Verbindungsnetzbetreiber selbst vorgenommen werden, sonder muss in den allermeisten Fällen bei der Telekom in Auftrag gegeben werden. Allerdings muss das Prüfprotokoll erst auf Verlangen vorgelegt werden. Es ist der Nachweis, dass die Gebührenerfassungsgeräte und die Verbindung bis zur Schnittstelle, an der Dein Netzzugang liegt, zum Zeitpunkt der Einwahl in technisch einwandfreiem Zustand waren. Die Anbieter sind regelmäßig gar nicht in der Lage so eine technische Prüfung durchführen zu lassen, zumal sie auf eingene Kosten dazu einen Schverständigen zu beschäftigen haben. Die Kosten für die technische Prüfung, wie es der Gesetzgeber vorsieht, übersteigen dabei die strittigen Verbindungkosten um ein Vielfaches, so dass es unwirtschaftlich ist, die Prüfung überhaupt in Auftrag zu geben. Sollte keine technische Prüfung (trotz Aufforderung des widerspruchführenden Kunden) erfolgen, besteht theoretisch keine Zahlungsverpflichtung..... Das AG Waiblingen ( AZ 8 c 2472/04 )hatte darüber zu entscheiden, wann ein Netz-Betreiber ein technisches Prüfprotokoll nach § 16 Abs.3 TKV vorzulegen hat, wenn er die Bezahlung von Telefon-Entgelten verlangt. Ein verspätetes Prüfprotokoll nach § 16 TKV gilt somit als nicht vorgelegt. Der Netz-Betreiber hat keinen Anspruch auf Begleichung der Telefonrechnung. Das AG Tostedt ( AZ 3 C 399/ 05 ) hat entschieden, dass ein Telefon-Anbieter nur dann einen Vergütungsanspruch hat, wenn er auch den nach § 16 Abs.3 TKV erforderlichen Prüfbericht vorlegt. Tut er dies nicht, so besteht kein Anspruch auf Zahlung der Entgelte. Achtung Da das Protokoll für die Gegenseite sehr kostenaufwendig ist wird gerne getrickst : 1. Der evtl vom Inkasso/ RA oder Telko dann lediglich vorgelegte bzw zugeschickte Einzelverbindungsnachweis ist natürlich nicht das Prüfprotokoll gem TKG § 45 i 2. Einge Telkos/Inkassobüros/RAs negieren das Erstellen des Protokolls mit dem Hinweis die 8 Wochen seit der entsprechenden Telekom Rechnung seien vorbei und die Frist somit abgelaufen. In diesem Fall müsste in einem (wenig wahrscheinlichen) Gerichtsverfahren die Gegenseite die Zustellung der damaligen Telekomrechnung nachweisen (!) - was aus bekannten Gründen nicht möglich ist _________________________________________ Ziat Ende
Die war meine subjektive Meinung.
Ihre Meinung würde mich aber sehr interessieren. Don't be evil Have a nice day Horatio |
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#6 (Permalink) | |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 17.04.2011
Beiträge: 5
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Zitat:
ist nun alles klar oder hat es wieder neue Fälle gegeben! Die Telefongesellschaften, prüfen bei Beanstandungen überhaupt nicht, sondern schreiben nur Bausteinantworten. Offensichtlich macht die Überprüfung zu große Mühe! Trotzdem die Rechnungen immer genau prüfen, vor allem die Telekomrechnung auf Drittanbeiter prüfen!
Die war meine subjektive Meinung.
Ihre Meinung würde mich aber sehr interessieren. Don't be evil Have a nice day Horatio |
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#7 (Permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 30.06.2011
Beiträge: 5
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Das ist natürlich ärgerlich. Aus dem Grund nutze ich lieber Call Through. Ist zwar etwas teurer, aber man zahlt Geld ein und vertelefoniert das dann auch. Ich benutze Bolid Mobile, weil es da gute Qualität gibt und aufs Handy gute Tarife mit Tarifansage. Zusätzlich kann man sofort einsehen, was wann und wohin man vertelefoniert hat.
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| 01018, abzocke, bundesnetzagentur, call by call, vertrag |
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